Betreten auf eigene Gefahr – Kommune haftet nicht

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Das LG Nürnberg-Fürth (Az. 4 O 7325/20) und auch das OLG Nürnberg (Az. 4 W 362/21) hatten sich mit der Frage zu befassen, ob die Kommune haftet, wenn eine Fußgängerin auf einer Grünfläche in ein von einem Biber gegrabenes Loch stürzt.

Über die Pflicht zur Rechnungslegung gegenüber den Erben

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Kümmert sich ein Sohn um die Bankangelegenheiten seiner Mutter, ist er nach deren Tod den Miterben gegenüber nicht in jedem Fall zur Rechnungslegung über die vorgenommenen Geschäfte verpflichtet. Das entschied das OLG Braunschweig (Az. 9 U 24/20).